COVID-19-HINWEIS für physische Veranstaltungen
Bei der Durchführung von ÖWAV-Veranstaltungen werden die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung gebracht. Angesichts der aktuellen Lage in Österreich und der bislang verfügbaren behördlichen Vorgaben ist für die Teilnahme an ÖWAV-Veranstaltungen bis auf Weiteres die Vorlage eines Eintrittstests* erforderlich (*schriftliche Bescheinigung eines negativen PCR-Tests oder SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests von einer öffentlich befugten Stelle bzw. Fachpersonal – das Datum darf nicht älter als 24 Stunden bzw. vom Vortag sein).
Zudem wird auch das Tragen einer FFP2-Maske sowie der gesetzliche Mindestabstand von 2 Metern für alle TeilnehmerInnen und Vortragenden einzuhalten sein. (Dies gilt auch – in Ermangelung konkreter Vorgaben – für bereits geimpfte Personen).
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Hygiene-Maßnahmen finden Sie hier zum Download:
VERHALTENSREGELN BEI VERANSTALTUNGEN (Seminare und Kurse)
Die Informationen zum organisatorischen Ablauf erhalten Sie zeitgerecht vorab. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung (Seminar oder Kurs) gegebenenfalls als Webinar abzuhalten (Die Anmeldungen bleiben in diesem Fall aufrecht und verbindlich).